Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Terrassendachvision by SK3 GmbH
Stand: August 2025
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Leistungsumfang
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
6. Lieferung und Montage
7. Wartung und Garantie
8. Technische Toleranzen und Materialeigenschaften
9. Abnahme
10. Eigentumsvorbehalt
11. Haftung
12. Abdichtung freistehender Überdachungen
13. Weitere Hinweise und bauliche Voraussetzungen
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
15. B2B-Geschäfte
16. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SK3 GmbH – handelnd unter der Marke Terrassendachvision (nachfolgend „Verkäufer“) – und ihren Kunden.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich von der Geschäftsführung der SK3 GmbH anerkannt.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt (schriftlich, mündlich oder elektronisch) und der Verkäufer den Auftrag durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit, insbesondere Maße, Farben und Mengen, zu prüfen. Spätere Änderungen sind ausgeschlossen oder führen zu Mehrkosten, die der Kunde trägt.
(3) Monteure oder Subunternehmer sind nicht befugt, Vertragsinhalte abzuändern.
(4) Technische Anpassungen durch den Verkäufer sind zulässig, sofern sie Funktion, Qualität oder Preis nicht beeinträchtigen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis in Euro, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % Anzahlung bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan, abhängig vom Baufortschritt, in bis zu drei Raten.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang umfasst die Planung, Lieferung und Montage von Aluminiumüberdachungen, Carports, Schiebeanlagen, Insektenschutzsystemen, Sichtschutzelementen sowie weiteren Bauelementen für den Außenbereich.
(2) Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere:
• Elektroinstallationen und -anschlüsse
• Entsorgung von Aushub und Bauschutt
• Anpassungen an Pflaster oder Bodenbelägen
• Einholung baurechtlicher Genehmigungen oder statischer Gutachten
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt eine ebene, freigeräumte und zugängliche Fläche zur Verfügung.
(2) Am Montageort ist ein funktionierender 230V-Stromanschluss mit FI-Schutz bereitzustellen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig alle Genehmigungen einzuholen und baurechtliche Voraussetzungen zu schaffen.
6. Lieferung und Montage
(1) Die Montage erfolgt durch qualifizierte Subunternehmer im Auftrag der SK3 GmbH. Diese gewähren 2 Jahre Gewährleistung auf ihre Arbeiten.
(2) Liefer- und Montagetermin sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder Witterung berechtigen den Verkäufer zur Terminverschiebung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Ist eine Montage aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände nicht möglich, trägt dieser die Mehrkosten (z. B. Fehlmontagetag).
(4) Elektroarbeiten (Anschluss von LED, Heizstrahlern, Markisenmotoren) sind vom Kunden durch einen Elektrofachbetrieb ausführen zu lassen.
7. Wartung und Garantie
(1) Das Aluminiumträgersystem unterliegt einer 10-jährigen Herstellergarantie.
(2) Erfolgt eine jährliche Wartung durch die SK3 GmbH, verlängert sich die Garantie auf 15 Jahre.
(3) Ausgenommen sind Verschleißteile, Elektrokomponenten, Eindeckungen sowie witterungsbedingte Schäden.
8. Technische Toleranzen und Materialeigenschaften
(1) Geringfügige Maß-, Farb- oder Strukturabweichungen gelten nicht als Mangel.
(2) Eine vollständige Wasserdichtigkeit kann bei freistehenden Überdachungen, Schiebeelementen oder Hauswandanschlüssen nicht gewährleistet werden.
(3) Produktions- und materialbedingte Erscheinungen (z. B. Kondensatbildung in Stegplatten, Farbunterschiede in Pulverbeschichtungen, Knickfalten oder Weißbruch bei Markisentüchern, leichte Durchbiegungen bei großen Spannweiten) sind konstruktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
9. Abnahme
(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Erfolgt diese nicht innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gemeldet wurden.
(2) Der Kunde hat sichtbare Mängel innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu rügen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SK3 GmbH.
11. Haftung
(1) Die Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die SK3 GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Die SK3 GmbH haftet nicht für die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften – diese obliegen dem Kunden.
12. Abdichtung freistehender Überdachungen
Bei freistehenden Überdachungen übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung für Abdichtungen gegen Wasser, Wind oder sonstige Witterungseinflüsse.
13. Weitere Hinweise und bauliche Voraussetzungen
Der Montagebereich ist vollständig freizuräumen. Schäden an nicht entfernten Gegenständen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Sofern gesetzlich vorgesehen, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu.
(2) Dieses erlischt, sobald der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass mit der Montage vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
15. B2B-Geschäfte
(1) Bei Geschäften mit Unternehmern gelten ergänzend folgende Bedingungen:
• 70 % Anzahlung bei Vertragsschluss, Restzahlung nach Zahlungsplan.
• Reklamationen sind bei Lieferung schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen gelten als ausgeschlossen.
• Geringfügige Farb- oder Materialabweichungen gelten als zulässig.
(2) Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der SK3 GmbH.