Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Terrassendachvision by SK3 GmbH
Stand: April 2025
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss
3. Leistungsumfang
4. Mitwirkungspflichten
5. Montage
6. Wartung und Garantie
7. Technische Toleranzen
8. Abnahme
9. Zahlungsbedingungen
10. Eigentumsvorbehalt
11. Haftung
12. Abdichtung freistehender Überdachungen
13. Weitere Hinweise und bauliche Voraussetzungen
14. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der SK3 GmbH (nachfolgend 'Verkäufer') und ihren Kunden, die Leistungen unter der Marke 'Terrassendachvision' in Anspruch nehmen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Kunden und eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die SK3 GmbH zustande. Eine Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen zu leisten. Erfolgt diese nicht rechtzeitig, behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten oder Liefertermine neu zu planen.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst die individuelle Planung, Lieferung und Montage von Aluminiumüberdachungen, Carports und Sichtschutzelementen. Bestandteil der Montage ist insbesondere das fachgerechte Einbetonieren der Trägerpfosten. Nicht Bestandteil sind:
• Elektroinstallationen und -anschlüsse
• Entsorgung des Aushubs
• Verlegung oder Anpassung von Pflaster oder anderen Bodenbelägen
• Einholung notwendiger Genehmigungen oder statischer Nachweise ( Musterstatik liegt vor )
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zum Montagezeitpunkt eine ebene, freigeräumte und zugängliche Fläche zur Verfügung zu stellen. Die Fläche ist vor Beginn der Arbeiten frei von Möbeln, Pflanzen oder Dekorationselementen zu halten. Ein funktionierender 230V-Stromanschluss mit FI-Schutz ist am Montageort bereitzustellen.
5. Montage
Die Montage erfolgt durch qualifizierte Subunternehmer im Namen der SK3 GmbH. Diese übernehmen: • die vollständige Ausführung aller Arbeiten vor Ort
• die fachgerechte Einbringung der Fundamente
• die Gewährleistung über 2 Jahre auf die erbrachten Leistungen
• die Garantie auf eine ordnungsgemäße Montage aller beauftragten Bauelemente
Die SK3 GmbH bleibt Ihr Vertragspartner. Der Auftraggeber wird durch die SK3 GmbH bei Reklamationen und der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Subunternehmer unterstützt.
6. Wartung und Garantie
Das Aluminium-Trägersystem unterliegt einer 10-jährigen Herstellergarantie. Erfolgt die Wartung jährlich dokumentiert durch die SK3 GmbH oder einen qualifizierten Fachbetrieb, verlängert sich diese Garantie auf 15 Jahre. Ausgenommen sind witterungsbedingte Schäden, Verschleißteile und Elektrokomponenten.
7. Technische Toleranzen
Farb-, Struktur- und Maßabweichungen bis zu 4 mm sind technisch bedingt und gelten nicht als Mangel. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Aluminium, Glas und pulverbeschichteten Oberflächen.
8. Abnahme
Nach Montage erfolgt die gemeinsame Abnahme. Erfolgt diese nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden. Der Kunde ist verpflichtet, sichtbare Mängel unmittelbar zu dokumentieren und dem Verkäufer schriftlich zu melden.
9. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Abnahme fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Skonto wird nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung gewährt. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen berechnet werden.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum der SK3 GmbH. Dies umfasst auch zukünftige Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung, selbst wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln, gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu sichern sowie sie weder zu verpfänden noch sicherungszuübereignen. Im Fall von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber die SK3 GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch eine Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, trägt der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die SK3 GmbH berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
11. Haftung
Die SK3 GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Schäden durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, unsachgemäßen Gebrauch oder Eingriffe durch Dritte unterliegen nicht der Haftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Abdichtung freistehender Überdachungen
Bei freistehenden Überdachungen übernimmt die SK3 GmbH keine Gewährleistung für Abdichtungen gegen Wasser, Wind oder sonstige Witterungseinflüsse. Übergänge, offene Seiten, Wandanschlüsse oder Pfostenverbindungen können bauartbedingt nicht vollständig abgedichtet werden. Bei Bedarf muss der Auftraggeber entsprechende Maßnahmen wie Spengler- oder Dachdeckerarbeiten eigenverantwortlich und auf eigene Kosten beauftragen.
13. Weitere Hinweise und bauliche Voraussetzungen
Der Montagebereich ist vor Beginn der Arbeiten vollständig freizuräumen. Dazu zählen Möbel, Pflanzen, Dekorationselemente oder andere bauliche Hindernisse. Die Fläche wird während der Arbeiten als Baustelle behandelt. Für Schäden an nicht entfernten Objekten übernimmt die SK3 GmbH keine Haftung. Ebenso ist der Auftraggeber verantwortlich, geeignete Maßnahmen gegen Schneelasten am Gebäudedach zu treffen. Die Anwesenheit des Kunden während der Montage ist nicht erforderlich, eine Erstattung von Urlaubskosten erfolgt nicht.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zugrundeliegenden Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz der SK3 GmbH.
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