Allgemeine Geschäftsbedingungen von Terrassendachvision

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Terrassendachvision by SK3 GmbH stand Januar 2025

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Terrassendachvision (nachfolgend “Verkäufer”) und ihren Kunden über die 

Planung, Lieferung und Montage von Überdachungen, Sichtschutzelementen aus Aluminium sowie dazugehörigen Produkten wie LED-Beleuchtung, Schiebeelementen, Markisen und weiteren Zubehörteilen.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht 

Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annimmt und bestätigt.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro.

3.2 Die Zahlung erfolgt in 2 bis 4 Teilbeträgen:

  • Anzahlung: Eine Anzahlung wird bei Vertragsabschluss fällig.
  • Restzahlung: Der verbleibende Betrag wird in bis zu drei weiteren Raten beglichen, abhängig von Baufortschritt und Abnahme. Die genauen Zahlungsziele werden individuell vereinbart.

3.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen.

  1. Lieferung und Montage

4.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Frist. Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt verlängern die Frist angemessen.

4.2 Die Montage wird von Subunternehmern durchgeführt. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Montageleistungen Dritter, sondern verweist etwaige Ansprüche aus Montagefehlern direkt an den Subunternehmer.

4.3 Elektrische Anschlüsse (z. B. für LED-Beleuchtung, Heizstrahler oder motorisierte Markisen) werden nicht durch den Verkäufer durchgeführt. Der Verkäufer prüft lediglich die Funktionstüchtigkeit der gelieferten elektrischen Produkte.

4.4 Erdarbeiten und Aushub:

  • Der Aushub von Fundamenten sowie die Entsorgung von Muttererde oder anderen Materialien erfolgt nicht durch den Verkäufer. Dies ist bauseits zu übernehmen.
  • Pflasterarbeiten oder die Wiederherstellung der Oberflächen liegen ebenfalls im Verantwortungsbereich des Kunden.

4.5 Der Kunde stellt sicher, dass die Montagefläche frei zugänglich und vorbereitet ist. Hindernisse wie Terrassenmöbel, Blumenkübel oder Vegetation sind vor Beginn der Arbeiten zu entfernen.

  1. Gewährleistung und Garantie

5.1 Produktgarantie:

  • Überdachungen und Sichtschutzelemente aus Aluminium: 10 Jahre Garantie auf Materialmängel, vorbehaltlich ordnungsgemäßer Nutzung.
  • Zusatzprodukte (z. B. Markisen, LED-Beleuchtung, Schiebeelemente): Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
    1. Montagegarantie: Ansprüche aus Montagefehlern oder Schäden durch die Montage werden an den Subunternehmer weitergeleitet.
    2. Besondere Ausschlüsse:
  • Der Verkäufer und Subunternehmer übernehmen keinerlei Gewährleistung auf 

Abdichtungen jeglicher Art an freistehenden Überdachungen wie auch an seitlichen Verbindungen zu anderen Gewerken und seitlichen Abdichtungen im Allgemeinen. Es handelt es sich um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche von der Gewährleistung ausgenommen werden. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräume (Balkon über Wohnraum), seitliche Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, 

Terrassendach o. Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann keine Dichtigkeit garantiert werden. Das Gewerk Abdichtung muss vom Spengler und Dachdeckern bei 

Notwendigkeit fremd vom Käufer in Auftrag gegeben werden. Die Prüfung der Notwendigkeit obliegt dem Käufer bzw. Bauherrn o. der von Ihm beauftragten Bauleiter/Bauingenieur/Bauarchitekt.

  1. Zuschnitt Anlagen- Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist normal bei Zuschnitt Anlagen.
  2. Allgemein- Bei Lieferantenverzögerungen behalten wir uns die Notwendigkeit eines erneuten Montagetermins vor. (Arbeitszeitengesetze müssen respektiert werden und können zu Folgemontageterminen führen. Handwerk ist manchmal ein unvorhersehbares Geschäft und als Montagebetrieb können Abweichungen in der Planung vorkommen.
  3. Der Verkäufer berät nach bestem Wissen und Gewissen und versucht stets die preislich und technisch beste Lösung zu vermitteln. Die Produktentscheidung trifft am Ende der Käufer. Änderungen sind anschließend nur bedingt oder gar nicht möglich.
  4. Haftung

6.1 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden bei leichter, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Alle Schäden oder Ansprüche werden von dem Subunternehmer übernommen.

6.2 Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Widerrufsrecht

7.1 Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss und muss Schriftlich bis zum ablauf des Widerrufsrechts eingegangen sein.

Storniert/Kündigt der Käufer den Vertrag nach dem Widerrufsrecht, tritt er von dem Vertrag zurück, oder nimmt er die Leistung des Auftragnehmers nicht ab, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, so hat der Verkäufer das Recht, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der 

Stornierung/Kündigung/Rücktritts/Nichtabnahme vereinbarten Gesamtpreises (brutto) zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein, bzw. ein niedrigerer, Schaden entstanden ist.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

  1. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Zusatzhinweise für Kunden
  • Die Entsorgung von Verpackungsmaterial und Schutzfolien erfolgt durch den Subunternehmer.

 

  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle baulichen und behördlichen Anforderungen für die Montage erfüllt sind (z. B. Genehmigungen, statische Voraussetzungen).

 

  • Spaltmaße von bis zu 4 mm sind zulässig.

 

  • Farbabweichung gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach den Farbtontoleranzen der Richtlinien zulässig.
  • Außenseiten der Überdachung werden nicht zusätzlich abgedichtet. Auf Wunsch können Bleche zur Abdichtung bestellt werden. Diese werden separat in Rechnung gestellt.

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